Suchen Sie die aktuelle neue Pflichtversicherungsgrenze 2025 |
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Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung? |
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Vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) muss bei Arbeitnehmern besonders die Pflichtversicherungsgrenze (Jahresarbeitsentgeldgrenze) bzw. Versicherungspflichtgrenze beachtet werden. |
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Pflichtversicherungsgrenzen: |
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Pflichtversicherungsgrenze 2025: Einkommen mindestens 73.800,- € bzw. mtl. 6.150,00 € |
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Arbeitnehmer dürfen sich laut der letzten Gesundheitsreform bereits dann privat krankenversichern, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen ein Jahr lang die jeweilige Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. |
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Pflichtversicherungsgrenze bedeutet, daß Arbeitnehmer nur dann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen können, wenn sie mehr verdienen *) als mit der Pflichtversicherungsgrenze festgelegt wurde. |
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*) Zum Jahreseinkommen zählen, soweit die Leistungen nicht steuerfrei gewährt werden oder nicht mit einem Pauschalsteuersatz versteuert werden, alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Sonderzuwendungen, die wenigstens einmal jährlich gewährt werden wie: |
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Besonderheit bei den Pflichtversicherungsgrenzen: |
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Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV: |
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Beitragsbemessungsgrenze 2025: 66.150,- € bzw. mtl. 5.512,50 € |
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Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen, das darüber hinaus geht wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. |
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Monat seit 2002 |
Diese Entwicklung bedeutet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die über ein monatliches Einkommen oberhalb dieser jeweiligen Grenzen verfügen, in den letzten 18 Jahren (mit 3 Ausnahmen) jährlich steigende Beiträge. |
Weitere Informationen erhalten Sie bei: |
Für Fragen, Angebote, Vorschläge, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen AUV Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unsere E-Mail-Adresse info@auv.de über unseren Kontakt-Button zur Verfügung. |
Die Broschüren zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung mit dem Titel: |
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Komplettes Inhaltsverzeichnis der Broschüre klicken Sie hier |
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