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Hier finden Sie aktuell die neue Versicherungspflichtgrenze - Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024
und die Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung bzw. den Krankenkassen von 2002 bis 2024
(Alte Bundesländer).

Diese Seite ist ein Service des

AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V.
 

Vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) müssen bei Arbeitnehmern besonders die Jahresarbeitsentgeldgrenze - Versicherungspflichtgrenze beachtet werden.

Versicherungspflichtgrenzen:

Versicherungspflichtgrenze 2024: Einkommen mindestens 69.300,- € bzw. mtl. 5.775,00 €

Versicherungspflichtgrenze 2023: Einkommen mindestens 66.600,- € bzw. mtl. 5.550,00 €

Versicherungspflichtgrenze 2022: Einkommen mindestens 64.350,- € bzw. mtl. 5.362,50 €

Versicherungspflichtgrenze 2021: Einkommen mindestens 64.350,- € bzw. mtl. 5.362,50 €
 

Arbeitnehmer dürfen laut der letzten Gesundheitsreform bereits dann in die private Krankenversicherung, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen ein Jahr lang die jeweilige Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeldgrenze bedeutet, daß Arbeitnehmer nur dann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in die private Krankenversicherung können, wenn sie mehr verdienen *) als mit der Versicherungspflichtgrenze festgelegt wurde.

Es zählt das gesamte Jahreseinkommen inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld usw. (Regelmäßiger Verdienst *).

*) Zum Jahreseinkommen zählen, soweit die Leistungen nicht steuerfrei gewährt werden oder nicht mit einem Pauschalsteuersatz versteuert werden, alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Sonderzuwendungen, die wenigstens einmal jährlich gewährt werden wie:
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. oder weiteres Gehalt, Pauschalen: Spesenpauschale, Fahrtkostenpauschale, Überstundenpauschale,
Zulagen: Verantwortungszulagen, Schichtzulagen, Zulagen für Schmutzarbeit, Erschwerniszuschläge, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen ohne Arbeitnehmer-Sparzulage.

Besonderheit bei den Versicherungspflichtgrenzen:
Für alle Versicherten, die bereits vor dem 01.01.2003 in der Privaten Krankenversicherung versichert waren, gilt eine abweichende Regelung. Für diesen Personenkreis ist nach wie vor die alte Versicherungspflichtgrenzenregelung gültig. Das heisst, deren Versicherungspflichtgrenzen entsprechen den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV:

Beitragsbemessungsgrenze 2024: 62.100,- €  bzw. mtl. 5.175,00 €

Beitragsbemessungsgrenze 2023: 59.850,- €  bzw. mtl. 4.987,50 €

Beitragsbemessungsgrenze 2022: 58.050,- €  bzw. mtl. 4.837,50 €

Beitragsbemessungsgrenze 2021: 58.050,- €  bzw. mtl. 4.837,50 €
 

Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen, das darüber hinaus geht wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Monat seit 2002
(siehe unterste Kurve)

© André Liebig, Lohn-Info - Beitragsbemessungsgrenzen

Diese Entwicklung bedeutet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die über ein monatliches Einkommen oberhalb dieser jeweiligen Grenzen verfügen, in den letzten 18 Jahren (mit 3 Ausnahmen) jährlich steigende Beiträge.

Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung?

Generell: Selbständige, Freiberufler und Beamte.

Arbeitnehmer nur, wenn sie ein Jahr lang die Pflichtversicherungsgrenze
überschritten haben.
 

Weitere Informationen und Broschüren erhalten Sie bei:

AUV - Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler e.V.

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© Bundeszentrale für politische Bildung - Versicherungspflichtgrenze, Pflichtversicherungsgrenze

Für Fragen, Angebote, Vorschläge, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen AUV Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unsere E-Mail-Adresse info@auv.de über unseren Kontakt-Button zur Verfügung.

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Die Broschüre zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung mit dem Titel:
 “
GESETZLICH ODER PRIVAT VERSICHERN
ist wieder verfügbar.

Auszug aus dem Inhalt:

  • Grundsätzliche Unterschiede zwischen der GKV und der PKV
  • Für welchen Personenkreis ist eine PKV möglich und sinnvoll
  • Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
  • Familienplanung und Krankenversicherung
  • Krankenversicherung im Rentenalter
  • Entwicklung der beiden Systeme
  • Wichtige Neuerungen zur Gesundheitsreform
  • Bausteine einer PKV
  • Wie finde ich die richtige PKV?
  • und vieles mehr....

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