Hier finden Sie aktuell die neue Versicherungspflichtgrenze - Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 |
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Vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) müssen bei Arbeitnehmern besonders die Jahresarbeitsentgeldgrenze - Versicherungspflichtgrenze beachtet werden. |
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Versicherungspflichtgrenzen: |
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Versicherungspflichtgrenze 2024: Einkommen mindestens 69.300,- € bzw. mtl. 5.775,00 € |
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Arbeitnehmer dürfen laut der letzten Gesundheitsreform bereits dann in die private Krankenversicherung, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen ein Jahr lang die jeweilige Versicherungspflichtgrenze übersteigt. |
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Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeldgrenze bedeutet, daß Arbeitnehmer nur dann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in die private Krankenversicherung können, wenn sie mehr verdienen *) als mit der Versicherungspflichtgrenze festgelegt wurde. |
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*) Zum Jahreseinkommen zählen, soweit die Leistungen nicht steuerfrei gewährt werden oder nicht mit einem Pauschalsteuersatz versteuert werden, alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Sonderzuwendungen, die wenigstens einmal jährlich gewährt werden wie: |
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Besonderheit bei den Versicherungspflichtgrenzen: |
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Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV: |
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Beitragsbemessungsgrenze 2024: 62.100,- € bzw. mtl. 5.175,00 € |
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Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen, das darüber hinaus geht wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. |
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Monat seit 2002 |
Diese Entwicklung bedeutet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die über ein monatliches Einkommen oberhalb dieser jeweiligen Grenzen verfügen, in den letzten 18 Jahren (mit 3 Ausnahmen) jährlich steigende Beiträge. |
Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung? |
Weitere Informationen und Broschüren erhalten Sie bei: |
Für Fragen, Angebote, Vorschläge, sowie Anforderung einer kostenlosen Beratung durch eine unserer regional zuständigen AUV Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unsere E-Mail-Adresse info@auv.de über unseren Kontakt-Button zur Verfügung. |
Die Broschüre zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung mit dem Titel: |
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Komplettes Inhaltsverzeichnis der Broschüre klicken Sie hier |
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Versicherungspflichtgrenze - Pflichtversicherungsgrenze - Datenschutz |
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